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In der Regel lassen die Länder nicht generell in hundefreundlich oder -feindlich einteilen. Die Einstellung zum Hund kann regional sehr unterschiedlich sein. Auch bei einem Urlaub innerhalb Deutschlands sollte man beim Reiseveranstalter nachfragen, in wie weit der vierbeinige Begleiter im Hotel, am Strand etc. erwünscht und erlaubt ist. Wenn sie ihren Hund auf eine Schiffsreise mitnehmen möchten, sollten sie vor Reiseantritt klären, ob Tiere erlaubt sind und wie sie untergebracht werden. Nicht in jedem Fall wird eine solche Reise für das Tier ein Vergnügen sein, denn Kreuzfahrtschiffe lassen im Allgemeinen keine Tiere an Bord. Bei Fährschiffen sollten sie sich vorher erkundigen, wo der Hund sich bewegen und vielleicht sein Geschäft verrichten darf. Manche Linien erlauben nicht, dass das Tier das Auto oder die Transportbox während der Überfahrt verlässt. Auf vielen Mittelmeerfähren müssen Hunde - auch bei praller Sonne - im Auto oder im Zwinger auf Deck bleiben. Das sollte man seinem Liebling für einen Kurzurlaub nicht zumuten. 2. Welche Einreisebestimmungen gelten in meinem Urlaubsland? In der Haupturlaubszeit, von Anfang Mai bis Mitte September hat der Dt. Tierschutzbund e.V. ein Urlaubs-Beratungstelefon eingerichtet. Darüber können sie montags bis donnerstags zwischen 10:00 Uhr und 18:00 Uhr, freitags zwischen 10:00 Uhr und 16:00 Uhr jemanden persönlich erreichen. Außerhalb dieser Zeiten läuft ein Anrufbeantworter, auf dem sie ihre Nachricht hinterlassen können. Über diese Nummer können sie ebenfalls den aktuellen Urlaubs-Ratgeber ‘Tier und Urlaub’ abfordern. In diesem findet sich alles Wissenswerte zum Thema: Urlaubs-Beratungstelefon: +49 (0)228 60 49 627. 3. Wie lange vor dem Urlaub muss ich mit meinem Hund zum Tierarzt gehen? Sie sollten sich mindestens 6 bis 8 Wochen vor Reiseantritt über die Einreisebestimmungen des Gastlandes informieren. Meist sind Untersuchungen, Impfungen oder Anträge zur Einreise notwendig. Die in allen europäischen Ländern (außer Russland) geforderte Tollwutschutzimpfung muss bei der Einreise mindestens 30 Tage und höchstens 1 Jahr zurückliegen. Darüber hinaus wird in einigen Ländern ein Internationaler Impfpass verlangt. Einige Länder fordern ebenfalls ein Gesundheitszeugniss
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